Beschlussvorlage - A 66/402/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im o.a. Bereich der öffentlichen Kanalisation besteht nach Auswertung der vorgeschriebenen Kanalüberprüfung Sanierungsbedarf.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bietet sich eine Sanierung in geschlossener Bauweise mittels Inlinern an.

Hierfür wird ein Gfk – Gewebeschlauch in den Kanal  eingezogen, mit speziellem Harz getränkt und unter UV Licht ausgehärtet.

Die Sanierungsmaßnahme ist Teil des aktuell beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der Abwasserbetrieb wird beauftragt, die Sanierung der Kanalabschnitte in der

Ortslage Kückhoven:

- In Kückhoven (östl. Spitzberg bis Ortsende) gemäß der Plandarstellung 700.1.401,

- Spitzberg gemäß der Plandarstellung 700.1.402,

- Stülpend (Thingstrasse bis In Kückhoven) gemäß der Plandarstellung 700.1.403

sowie in der Ortslage Kaulhausen gemäß der Plandarstellung 700.1.404 umzusetzen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Mittel für die Ortslage Kückhoven für die Straßen

- In Kückhoven (östl. Spitzberg bis Ortsende)

stehen unter dem Produktsachkonto A 11020603 für das Jahr 2020 in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung,

- Spitzberg

stehen unter dem Produktsachkonto A 11020608 für das Jahr 2020 in Höhe von 80.000,00 Euro zur Verfügung,

- Stülpend (Thingstrasse bis In Kückhoven)

stehen unter dem Produktsachkonto A 11020621 für das Jahr 2020 in Höhe von 250.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Die benötigten Mittel für die Ortslage Kaulhausen für die

- Hydraulische Kanalsanierung (Länge rund 400 m)

stehen unter dem Produktsachkonto A 11020714 für das Jahr 2020 in Höhe von 150.000,00 Euro zur Verfügung.

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