Beschlussvorlage - A 10/947/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fraktion der Bürgerpartei beantragt unter Bezugnahme auf ihren in 2013 gestellten und erledigten Antrag der Rat möge beschließen,

 

„künftig den öffentlichen Teil der Rats- und Ausschusssitzungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben per Webcam aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen über die Internetseite der Stadt Erkelenz den Bürgern zugänglich zu machen“.

 

Der Antrag und seine Begründung sind der Sitzungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.

 

Die Verwaltung bittet den Rat, sollte er die Verwaltung mit einer umfassenden Prüfung der Rahmenbedingungen (rechtlich, technisch, räumlich, finanziell) beauftragen um Aussage dazu, für welche Gremienkulissen, z. B.

 

a)     Rat

b)     Rat und Ratsausschüsse

c)     Rat, Ratsausschüsse (einschließlich der generell in dezentralen Räumlichkeiten tagenden Bezirksausschüsse[1])

d)     Rat, Ratsausschüsse (ohne Bezirksausschüsse)

e)     Rat, Ratsausschüsse, Partnerschaftskomitee, Wahlausschuss, Jugendhilfeausschuss

u. s. w.

 

diese Prüfungen stattfinden sollen, da sich hiernach die Prüfaufgabe und der dafür zu erbringende Aufwand erheblich differenziert darstellt.

 

 


[1] So wie von den Antragstellern nun beantragt, da die Bezirksausschüsse normale Ratsausschüsse darstellen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„…“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit noch nicht absehbar.

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Anlagen

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