Beschlussvorlage - A 20/489/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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11.12.2019
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2020 wurde am 04.11.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf am 08.11.2019 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
a) | die Industrie- und Handelskammer, |
b) | die Handwerkskammer, |
c) | die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, |
d) | der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, |
e) | die örtliche Presse und der Lokalfunk. |
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/ 2019 am 08.11.2019. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-buergerportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 11.11.2019 bis 25.11.2019 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab.
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+ 435.000 EUR |
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher nicht erfolgen.
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Der Finanzplan 2020 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von |
-6.971.777 EUR. |
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt
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810.646 EUR. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt | 14.804.000EUR.
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Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 EUR betragen.
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Die Steuersätze sollen für das Jahr 2020, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:
| Grundsteuer A 240 v.H. |
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| Grundsteuer B 390 v.H. |
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| Gewerbesteuer 420 v.H. |
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Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1 - Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
2 - Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO
3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
4 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO
5 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO
6 - Ergebnis- und Finanzrechnung 2018 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2018 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO
7 - Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
8 - Wirtschaftsplan 2020 und Jahresabschluss 2018 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO
9 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 | |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | |
im Ergebnisplan mit | |
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 111.659.960 EUR |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 111.224.960 EUR |
im Finanzplan mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf |
106.080.002 EUR |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf |
100.944.201 EUR |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 8.666.026 EUR |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 20.272.250 EUR |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 12.810.646 EUR |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 13.312.000 EUR |
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festgesetzt. | |
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§ 2 | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
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810.646 EUR | |
festgesetzt.
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§ 3
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | |
14.804.000 EUR | |
festgesetzt.
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§ 4 | |
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. |
§ 5 | ||
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | ||
12.000.000 EUR | ||
festgesetzt. | ||
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§ 6 | ||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt: | ||
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1. | Grundsteuer |
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1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v.H. |
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2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. |
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§ 7
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-entfällt-
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§ 8
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Bildung von Budgets
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Gem. § 21 Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: | ||
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | ||
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522) | ||
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | ||
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | ||
5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | ||
6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | ||
7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | ||
8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | ||
9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu stimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9
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Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
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Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | ||
Maßnahme |
Bezeichnung
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G01130001
| Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | |
B01180035 | Geräteträger (Ersatz für HS-2414) | |
B01180058
B01180080
| Frontanbaumähgerät
Hebebühnenanhänger | |
B01180094 | LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115) | |
B02157027 | Löschgruppenfahrzeug LF 10 Borschemich / Keyenberg / Kuckum | |
B02157029 | Mittleres Löschfahrzeug (MLF) | |
H02150013 | Neubau FWGH Keyenberg (neu) | |
H02150019 | Erweiterung FWGH Holzweiler (mit Schulungsraum) | |
H03010019 | Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich | |
H03010020 | Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath | |
S03030002 | Neugestaltung Schulhof Europaschule | |
S04010006 | Barrierefreie Erschließung Altes Rathaus | |
H06021401 | Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II | |
H06021502 | Anbau Mehrzweckraum Kindergarten Südpromenade | |
H06021702 | Erweiterungsbau Kindergarten Immerath
| |
H08010010 | Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu) | |
S08010010 | Kunstrasenplatz Sportpark Keyenberg (neu) | |
S08010011 | Rasenplatz Sportpark Keyenberg (neu) | |
H10060303 | Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus | |
S11030001 | Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz | |
E12010035 | Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil) | |
E12010036 | Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil) | |
E12010054 | Mühlenstr. (von Anton-Raky-Allee bis Bahnunterführung) - Straßenbau | |
E12010055 | Anton-Raky-Allee (von Th.-Körner-Str. bis Mühlenstr.) - Straßenbau | |
E12010060 | Franz-Halcour-Str. - Straßenbau | |
E12015012 | Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau | |
E12017009 | Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau | |
E12017010 | Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau | |
E12017011 | Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) - Straßenbau | |
E12018005 | Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau | |
E12021008 | Gerderath, Johann-Seb.-Bach-Str. - Öffentl. Beleuchtung | |
E12021012 | Gerderath, Fr.-Nekes-Str. - Öffentl. Beleuchtung | |
E12021015 | Gerderath, Weidbruchsweg - Öffentl. Beleuchtung | |
E12025007 | Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Öffentl. Beleuchtung
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H13050009 | Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)
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S13050015 | Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath | |
H15020209 | Neubau MZH Keyenberg (neu) | |
H15020210 | Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld.“ | |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,2 MB
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