Beschlussvorlage - A 20/479/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO NRW ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von 10.640.266 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 8.573.915 Euro fest. Daraus ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.066.351 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 5.311.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 8.687.000 Euro vor. Unter  Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und insbesondere unter dem Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel, ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von  4.134.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2020 in Höhe von 3.548.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der EigVO NRW ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2020  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.640.266 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.573.915 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.311.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.687.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.134.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.548.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2019 - 2023 beschlossen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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