Beschlussvorlage - A 14/115/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Nach § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde festgestellt.

 

Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2018 zu erteilen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2018 die Entlastung erteilt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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