Beschlussvorlage - A 10/933/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.11.2019: Stärkung der Bezirksausschüsse und damit des Ehrenamts sowie der Vereine vor Ort!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Sport
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Vorberatung
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04.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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11.12.2019
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 10.11.2019 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, dass im § 13 Abs. 3 der allgemeine Richtlinien des Rates der Stadt Erkelenz über Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters (Zuständigkeitsordnung) die Mittel der Bezirksausschüsse von derzeit 0,20 Euro pro Einwohner/in auf 0,50 Euro pro Einwohner/in erhöht werden sollen.
Ferner sollen die Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz dahingehend angepasst werden, dass der Pro-Kopf-Betrag im Bereich der Unterstützung der anerkannten Vereine (aktuell 2,50 € je Mitglied in einem Sportverein unter 18 Jahren) auf 3,00 Euro erhöht wird.
Für die übrigen Vereine soll die Zuschusstabelle in der folgenden Form angepasst werden:
| bisheriger Betrag | neuer Betrag |
bis zu 40 Mitglieder | 75,00 € | 90,00 € |
41 bis 100 Mitglieder | 100,00 € | 120,00 € |
101 bis 150 Mitglieder | 125,00 € | 150,00 € |
151 bis 200 Mitglieder | 150,00 € | 180,00 € |
201 bis 300 Mitglieder | 175,00 € | 210,00 € |
301 bis 400 Mitglieder | 200,00 € | 240,00 € |
über 400 Mitglieder | 250,00 € | 300,00 € |
Begründung der antragstellenden Fraktion:
Ehrenamtliches Engagement in Vereinen ist in unserer Stadt der Kitt der Gesellschaft. Vor dem Hintergrund steigender Herausforderung wollen wir dieses Engagement vor Ort stärken.
Der in § 13 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung genannte Betrag, den die Bezirksausschüsse je Einwohnerin bzw. Einwohner zur freien Verfügung erhalten, wurde seit vielen Jahren nicht mehr an die Inflationsrate angepasst, mit der Folge, dass die Bezirksausschüsse kaum noch Möglichkeiten haben, kleinere Anschaffungen oder Aktionen für den Bezirk zu tätigen. Beispiele hierfür sind Schilder, die den Straßennamen erklären, eine Parkbank oder ein Fahnenmast. Aber auch Werkstatt- und Beteiligungsprozesse können so zukünftig besser unterstützt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die geplanten Änderungen – als Vergleich dienen die durch Beschluss des Ausschusses für Kultur und Sport vom 03. Juli 2019 an die jeweiligen Stadtbezirke zur Verfügung gestellten Zuschussmittel – haben Mehraufwendungen in Höhe von ca. 17.250,- Euro zur Folge. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Erhöhung des Betrages je Einwohner/in im Stadtbezirk (0,50 Euro statt 0,20 Euro):
Gesamtzuschuss (alt): | 9.201,80 Euro |
Gesamtzuschuss (neu): | 23.007,00 Euro |
Mehraufwendungen: | + 13.805,20 Euro |
Anpassung des Pro-Kopf-Betrages (3,00 Euro statt 2,50 Euro):
Gesamtzuschuss (alt): | 9.409,50 Euro |
Gesamtzuschuss (neu): | 11.292,00 Euro |
Mehraufwendungen: | + 1.882,50 Euro |
Erhöhung des Sockelbetrages (je nach Größe des Vereins):
Gesamtzuschuss (alt): | 7.775,00 Euro |
Gesamtzuschuss (neu): | 9.330,00 Euro |
Mehraufwendungen: | + 1.555,00 Euro |
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die für das Haushaltsjahr 2020 eingeplanten Haushaltsmittel sich an den Zahlen aus dem Jahr 2019 orientiert haben.
Der Kämmerer hat signalisiert, dass die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel
(ca. + 17.250,- Euro) im beantragten Rahmen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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845,5 kB
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