Beschlussvorlage - A 61/507/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 25.09.2019 hat der Rat das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen und Förderantragstellung beschlossen.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz wurde mit Datum vom 27.09.2019 bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

Die Städtebauförderung ist grundsätzlich gebietsbezogen, die Fördervoraussetzung ist mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, im dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind, gegeben. Für den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren ist eine Gebietskulisse festzulegen und zu beschließen.

Beurteilungsgrundlage für die Abgrenzung der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren ist der abgegrenzte Untersuchungsbereich Innenstadt Erkelenz-Mitte des Integrierten Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte, dessen Abgrenzung hinsichtlich gegebener Flurstückgrenzen überprüft wurde.

Der Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte soll in der Sitzung beschlossen werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte wird beschlossen. Die Anlage - Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte - ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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