Beschlussvorlage - A 40/393/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Sport
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Vorberatung
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04.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.12.2019
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Tatbestand
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 €, zur Verfügung.
Derzeit liegen vier den Richtlinien entsprechende Anträge vom Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau 1418 Erkelenz „ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. vor.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Post-Sportverein Erkelenz 1972 e.V., der Schützenbruderschaft „Unserer Lieben Frau 1418 Erkelenz„ e.V. und dem Gospelchor rejoiSing e.V. werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,6 kB
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