Beschlussvorlage - A 66/400/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I / 3 „Stadtkern“ Erkelenz-Mitte wurde die Grundlage für die weitere Erschließung im Bereich des Straßenzuges Im Pangel geschaffen.

 

Das Erschließungsgebiet stellt im Detail einen Stichweg südlich des vorhandenen Straßenzuges Im Pangel dar. Das Gebiet schließt mit einer fussläufigen Gehwegverbindung über das Hülsergässchen an den Johannismarkt an. Weiterhin erfolgt eine weitere Gehweganbindung Richtung Osten zur Brückstraße.

 

Der Stichweg Im Pangel soll nunmehr gemäß Baugesetzbuch grundhaft ausgebaut werden. Für die Entwässerung ist im Gebiet eine Mischwasserkanalisation herzustellen. Die Straßenflächen erhalten einen niveaugleichen Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich aus Betonsteinpflaster in optischer Anlehnung an die angrenzenden Kernstadtbereiche.

Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.

 

Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen der Maßnahme ebenfalls erneuert werden. Es kommen Altstadt-Leuchten mit LED-Technik zum Einsatz.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Das Tiefbauamt wird beauftragt, den Stichweg Im Pangel und die zugehörige Kanalisation sowie die Straßenbeleuchtung gemäß den Plänen mit den Nummern:

Lageplan Straßenbau:  685.2.501

Querschnitt Straßenbau:  685.2.502

Lageplan Kanalbau:  685.1.501

herzustellen.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.

 

Straßenbau:

150.000 Euro

 

Auftragssachkonto E 12010058

Kanalisation: 

90.000 Euro

 

Auftragssachkonto A 11020052

Beleuchtung:

10.000 Euro

 

Auftragssachkonto E 12020083

 

Loading...