Beschlussvorlage - A 61/481/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Zweckbestimmung Sportanlagen am südöstlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte.

 

Die bisher einer Flächengröße von ca. 1.300 m² dargestellten Gemeinbedarfsflächen sollen an die zwischenzeitlich fortgeschrittene Infrastrukturplanung angepasst werden und in südlicher Richtung verlagert werden, sowie zusätzlich Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt werden.

Die Gesamtflächenbilanz wird durch die Flächennutzungsplanänderung nicht verändert.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, im Parallelverfahren und hiernach Errichtung der Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.

Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Grundzüge der Planung des wirksamen Flächennutzungsplanes nicht berührt, es wird lediglich Lage und Zuschnitt der Flächen für den Gemeinbedarf geändert sowie eine Ergänzung der Zweckbestimmung vorgenommen. Die Änderung kann daher im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB, § 34 LPIG). Die Anfrage gemäß § 34 LPLG wurde mit Schreiben vom 10.07.2019 an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16.08.2019 wurde die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.

 

Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst werden.

Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.

Umweltprüfung:
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/ Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) :

1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des wirksamen Flächennutzungsplanes berührt.

 2.  Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird                                   beschlossen.

 3.      Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

 4. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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