Beschlussvorlage - A 40/071/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.11.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.12.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann den jeweiligen Vereinen zur Förderung der Aus- und Fortbildung ein Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden, sofern diese mindestens 250 € betragen. Der Höchstzuschuss beträgt pro Verein 500 €.
Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz, Haushaltsjahr 2005, stehen jeweils zur Anschaffung von Hilfsmittel der Aus- und Fortbildung Haushaltmittel von jeweils 2.500 € zur Verfügung.
Der Verein „Handicap“, Verein für Behinderte und Freunde e. V. beantragt nun die Anschaffung eines PC (Laptops) zur ortsunabhängigen Schulung von Behinderten im Umgang mit dem PC und ebenso zur Online-Antragstellung beim Versorgungsamt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des Kostenvoranschlages von 999 € Beschaffungen dieses Laptops einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 300 € zu gewähren.
