Beschlussvorlage - A 40/071/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann den jeweiligen Vereinen zur Förderung der Aus- und Fortbildung ein Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden, sofern diese mindestens 250 € betragen. Der Höchstzuschuss beträgt pro Verein 500 €.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz, Haushaltsjahr 2005, stehen jeweils zur Anschaffung von Hilfsmittel der Aus- und Fortbildung Haushaltmittel von jeweils 2.500 € zur Verfügung.

 

Der Verein „Handicap“, Verein für Behinderte und Freunde e. V.  beantragt nun die Anschaffung eines PC (Laptops) zur ortsunabhängigen Schulung von Behinderten im Umgang mit dem PC und ebenso zur Online-Antragstellung beim Versorgungsamt.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des Kostenvoranschlages von 999 € Beschaffungen dieses Laptops einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 300 € zu gewähren.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Dem Verein „Handicap“ Erkelenz e. V. wird zu den Anschaffungskosten eines Laptops gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien ein Zuschuss in Höhe von 300 € gewährt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen 5.000 €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei der Haushaltsstelle 133200.71810/02 zur Verfügung.

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