Beschlussvorlage - A 60/123/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.09.2019hier: Förderung Dach- und Fassadenbegrünung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Baubetriebs- und Grünflächenamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
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Vorberatung
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14.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.12.2019
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 09.09.2019 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss: „Die Verwaltung wird beauftragt, im zuständigen Produktbereich 20.000 Euro (jeweils 10.000 Euro) für die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für das kommende Haushaltsjahr einzustellen. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Erkelenz bzw. vermieteten Wohngebäuden in Erkelenz erhalten:
a) für die Neuanlage von "echten" Gründächern 10 Euro Förderung pro qm bis zu einer maximalen Unterstützung von 500 Euro.
b) pauschal 200 Euro für die Begrünung der Straßenfassade des Gebäudes.
Die konkrete Ausformulierung der Förderrichtlinie ist vom Fachamt zu erstellen."
Begründet wird der Antrag mit Verbesserungen des Klimas und des Artenschutzes. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an lokalen Maßnahmen zur Klima- und Artenschutz freiwillig beteiligen. Außerdem könnte - bei entsprechender Beteiligung - die Begrünung von Garagendächern zu einer spürbaren Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen führen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich bei dem Antrag um einen Vorschlag für eine Maßnahme, die Anreize für den Klimaschutz im privaten Bereich unterstützen soll und so bereits im letzten Jahr in ähnlicher Form von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits gestellt wurde.
Wie bereits auch schon im letzten Jahr festgestellt, ist der Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“ nicht die richtige Verortung eines möglichen Förderprogramms im Haushalt, da hier lediglich die Aufgaben im öffentlichen Bereich und auf öffentlichen Flächen abgebildet werden. Maßnahmen an Gebäuden, hier vor allem an privaten Gebäuden, fallen nicht darunter. Im Übrigen würde es auch hier an freien Personalkapazitäten für die Umsetzung und Kontrolle einer derartigen Maßnahme fehlen. Es gibt also kein klassisches „Fachamt“ für die Förderung von Maßnahmen auf privaten Grundstücken.
Ggfls. käme als möglicher Produktbereich allenfalls der Produktbereich 14 „Umweltschutz“ in Frage. Produktverantwortlicher ist hier der Klimaschutzmanager, der explizit eine wie im Antrag beschriebene Maßnahme auch nicht im Aufgabenumfang hat. Darüber hinaus sind auch hier die personellen Kapazitäten für die Umsetzung einer derartigen Maßnahme, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendigen Kontrollen, derzeit nicht vorhanden.
Bei der entsprechenden Erstellung einer Förderrichtlinie wäre sicherlich auch zu klären, was unter dem Begriff „Echte Gründächer“ zu verstehen ist, und welche Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind, einen möglichen Fördertatbestand zu kontrollieren. Die aufgeführte Entlastung des Kanalnetzes lässt sich insbesondere bei Kleinstflächen nicht darstellen. Ebenso ist durch ein Mehr an Gründächern keine signifikante Auswirkung auf z. B. das Abflussgeschehen bei Starkregenereignissen zu erwarten.
Grundsätzlich hat sich die Politik mit der im September verabschiedeten Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz in Erkelenz darauf verständigt, in einer noch zu gründenden Arbeitsgruppe Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu prüfen, ob und in welcher Form die Ziele der CO²-Reduktion in Erkelenz zukünftig umgesetzt werden sollen. Dazu ist eine Evaluierung der CO²-Bilanz vorgesehen, um anschließend die Maßnahmenfelder zu definieren. Mögliche organisatorische Maßnahmen sollten im Anschluss an mögliche neue Zielsetzungen diskutiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, aber auch wegen der fehlenden Möglichkeiten einer Kontrolle der Maßnahmen, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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544,7 kB
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