Beschlussvorlage - A 20/477/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05.10.2011, in der zurzeit gültigen Fassung, ist für jeden Betriebsleiter ein Stellvertreter zu bestellen. Bis zu seinem Ausscheiden im April 2019 war der bisherige Amtsleiter der Tiefbauamtes, Herr Werner Spartz, als stellvertretender technischer Betriebsleiter bestellt. Somit hat der Technische Betriebsleiter, Herr Ansgar Lurweg, seit Mitte April keinen Stellvertreter in seiner Funktion als Betriebsleiter.

 

Zum 01.10.2019 hat der neue Amtsleiter des Tiefbauamtes, Herr Bernhard Rembarz, seinen Dienst bei der Stadt Erkelenz aufgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Bernhard Rembarz zum neuen stellvertretenden technischen Betriebsleiter zu bestellen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Herr Bernhard Rembarz wird zum stellvertretenden technischen Betriebsleiter

des Städtischen Abwasserbetriebes bestellt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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