Beschlussvorlage - A 61/499/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 15.10.2019 zur Beschlussfassung im Braunkohlenausschuss den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung obliegt dem Braunkohlenausschuss die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohleangelegenheiten an den Rat und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe.

 

Dies umfasst nicht den Eingriff in die Entscheidung und Überwachung von Behörden. Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die vom Bürgermeister – Rechts- und Ordnungsamt – als untere staatliche Verwaltungsbehörde getroffen werden.

 

Die im Antrag geschilderte Situation der Verkehrsführung wird vermutlich stark beeinflusst von der wegfallenden Werksstraße zwischen Wanlo und Jackerath, so dass im nächsten Monat die Verkehrswegeführung vom Ordnungsamt betrachtet wird.

 

Die Zuständigkeit für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen (inkl. Bundesautobahnen) liegt zudem beim jeweiligen Straßenbaulastträger.

 

Die Verwaltung empfiehlt nach der ordnungsbehördlichen Prüfung der neuen Situation in den nächsten Monaten den Straßenbaulastträger zu kontaktieren.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„./.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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