Beschlussvorlage - A 61/495/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 07.10.2019 zur Beschlussfassung im Rat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

Auf Grund der geschilderten Lage konnte eine Gefahrenlage nicht ausgeschlossen werden. Am 08.10.2019 fand durch das Bauaufsichtsamt der Stadt Erkelenz eine Prüfung des Objekts statt. Das Gebäude wurde dabei nicht betreten.

Es konnte nur der straßenseitige Gebäudeteil in Augenschein genommen werden, da der an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 35 verlaufende Gebäudeteil nicht einsehbar ist.

Vor Ort stellt sich der straßenseitige Gebäudeteil mit seiner vorgehangenen Fassade als unbewohnt und baufällig dar.

Im Sockelbereich gibt es zwar stellenweise lose bzw. abgelöste Fassadenplatten, diese beeinträchtigen jedoch nicht die Standsicherheit des Gebäudes.

Die bauordnungsrechtliche Prüfung von potenziellen Gefahrenlagen ist – auch in Berverath (alt) - Geschäft der laufenden Verwaltung.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.10.2019 zum Rückbau Haus Berverath 10 wird abgelehnt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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