Beschlussvorlage - A 61/491/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß Zuständigkeitsordnung obliegt dem Braunkohlenausschuss die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohleangelegenheiten an den Rat und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe.

 

Dies umfasst nicht den Eingriff in die Entscheidung und Überwachung von Behörden. Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die vom Bürgermeister – Rechts- und Ordnungsamt – als untere staatliche Verwaltungsbehörde getroffen werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„./.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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