Beschlussvorlage - A 61/483/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Gemischten Bauflächen im Bereich zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath am östlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte.

 

Die bestehenden Flächenangebote am Umsiedlungsstandort sind aufgrund Anzahl, Flächengröße sowie aufgrund des Immissionsschutzes eingeschränkter Möglichkeit der Tierhaltung nach Angaben des Bergbautreibenden der RWE Power AG für die Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe nicht ausreichend.

 

Der Bergbautreibende RWE Power AG hat daher zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath landwirtschaftliche Flächen erworben, die östlich an den Umsiedlungsstandort angrenzen. Auf  rd. 12 ha Flächen soll ein weiteres Grundstücksangebot für umzusiedelnde landwirtschaftliche Betriebe geschaffen werden, dass  Raum für 6 bis 7 Hofstellen sowie hofnahe Flächen für Ackerland und Weiden bietet.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, im Parallelverfahren geschaffen werden. Hierzu ist im Flächennutzungsplan die Darstellung von Gemischten Bauflächen erforderlich.

 

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB, § 34 LPIG). Zur Vorbereitung der Anfrage gemäß § 34 LPLG wurde die Planung mit der Bezirksregierung Köln bereits erörtert, eine Anfrage nach § 34 LPLG ist kurzfristig zu stellen.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, gefasst und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes  beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu hören.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/ Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) :

1. Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg/Kuckum/Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,   Berverath), Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“                                                                                             

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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