Beschlussvorlage - A 30/222/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Realisierung des durch den Bebauungsplan Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich ausgewiesenen Baugebietes sind die dort vorgesehenen Straßenflächen zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Lövenich hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.11.2014  den Antrag der Ev. Kirchengemeinde Lövenich vom 10.09.2014 einstimmig beschlossen, eine Straße im ausgewiesenen Baugebiet „Arnold-von-Harff-Straße“ nach dem ersten Pfarrer der Kirchengemeinde „Andreas Stephani“, zu benennen.

 

In seiner Sitzung vom 01.07.2019 bittet der Bezirksausschuss Lövenich, der Beschlussfassung aus der 1. konstituierenden Sitzung vom 12.11.2014 zum Tagesordnungspunkt A 7 „Vorschlag für Straßenbezeichnung im Lövenicher Neubaugebiet der Ev. Kirchengemeinde Lövenich“ zu folgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und diesen zu beschließen.

 

Gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Eine Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich soll nach dem ersten Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Lövenich „Andreas Stephani“ benannt werden.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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