Beschlussvorlage - A 60/118/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Zuge der Umsiedlung der Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath wurde am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 1193, gelegen an der Holzweilerstraße (neu) eine Fläche zur Anlage eines Friedhofes ausgewiesen. Die Bauarbeiten zur Herstellung des Friedhofes werden bis Ende 2019 abgeschlossen, so dass diese Fläche für Bestattungen zur Verfügung steht.

 

Nach § 1 Bestattungsgesetz NRW dürfen Tote ausschließlich auf einer als „Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden. Da im Rahmen der Widmung auch § 1 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz angepasst werden muss, schlägt die Verwaltung vor, die o. a. Fläche als Friedhof zu widmen.

 

Zu 1.  6. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003

Die 6. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 20.12.2017 beinhaltet lediglich die Anpassung des § 1 „Geltungsbereich“. Im Anschluss an o) Friedhof Kuckum wird die Bezeichnung „p) Friedhof Keyenberg (neu)“ eingefügt.

 

Zu 2. Schließung der Friedhöfe in Keyenberg und Kuckum

Nach den derzeitigen Planungen der Firma RWE Power soll die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslage Keyenberg im Jahre 2023 beginnen. Die notwendigen Umbettungen von den Altfriedhöfen müssen deshalb bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Da aus seuchenhygienischer Sicht Umbettungen erst nach einer Liegezeit von einem Jahr vorgenommen werden können, schlägt die Verwaltung deshalb vor, Bestattungen auf den Altfriedhöfen in Keyenberg und Kuckum nur bis zum Ablauf des 31.12.2020 zuzulassen. Die Entwidmung dieser Friedhöfe erfolgt, sobald sämtliche Umbettungsverfahren abgeschlossen sind.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Das Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 1193, gelegen an der Holzweilerstraße (neu) wird als Friedhof gewidmet. Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Keyenberg (neu). Bestattungen sind auf diesem Friedhof mit Ausnahme von umsiedlungsbedingten Umbettungen erst ab dem 01.01.2020 zulässig.

2. Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 20.12.2017 wird beschlossen.

3. Der Friedhof in Keyenberg, Gemarkung Keyenberg, Flur 18, Nr. 80 und der Friedhof in Kuckum, Gemarkung Keyenberg, Flur 27, Nr. 45 werden mit Ablauf des 31.12.2020 geschlossen. Ab dem 01.01.2021 sind auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen mehr zulässig.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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