Beschlussvorlage - A 66/037/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch Änderungsgesetz der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 wurde für die Kommunen das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters eingeführt. Das Amt des Stadtdirektors ist damit ab der Kommunalwahl entfallen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

In der Satzung des Städt. Abwasserbetriebes wird in folgenden Paragraphen die Bezeichnung Stadtdirektor durch Bürgermeister ersetzt:

 

§ 3 Abs. 2 und 3,  § 4 Abs. 2,    § 6,  § 9 Abs. 1 und 2,  § 13 Abs. 1.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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