Beschlussvorlage - A 30/023/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die in der Anlage aufgeführten Straßen in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 03 (Schwanenberg), 04 (Golkrath, Matzerath), 05 (Hetzerath), wurden durch Ausbau erstmalig her- und fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden.

Da für die aufgeführten Straßen in den Stadtbezirke 01 (Erkelenz), 07 (Kückhoven), 09 (Immerath) eine förmliche Widmung in der Vergangenheit aufgrund vorhandener Bebauung zwar unterstellt, aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, soll die Widmung vorsorglich noch einmal bestätigt werden.

An den Straßen „Genhofer Mühlenweg“ in Erkelenz-Genhof und „Golkrather Straße“ in Erkelenz-Houverath sind Straßen- und Kanalarbeiten durchgeführt worden. Obgleich diese Arbeiten nicht zu wesentlichen Veränderungen der Straßen geführt haben, soll die Widmung auch für diese Straßen vorsorglich noch einmal bestätigt werden.

Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist bzw. die Übereignung vertraglich sichergestellt ist und die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung vorliegt.

Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen.

Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen schraffiert / schattiert dargestellt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Die Straßen und Wege in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 03 (Genhof,  Schwanenberg), 04 (Golkrath, Houverath, Matzerath), 05 (Hetzerath), 07 (Kückhoven), 09 (Immerath), die aus der der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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