Beschlussvorlage - A 61/459/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Jahre 2001beschloss der Rat der Stadt Erkelenz den Bebauungsplan Nr. 0420.2 „Grabenstraße“ und im Jahre 2010 den Bebauungsplan Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“, auf deren Grundlage die Wohnbaulandversorgung im Ortsteil Erkelenz-Matzerath ab dem Jahre 2002 erfolgte. Insgesamt konnten im Ortsteil Matzerath mit den Bebauungsplänen rd. 27 Baugrundstücke entwickelt werden.

 

Im Ortsteil Matzerath stehen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz derzeit keine Grundstücke zur Wohnbebauung zur Verfügung. Trotz vereinzelter Baulücken kann der Bedarf und die Wohnbaulandfrage nicht befriedigt werden.

 

Für den Ortsteil Matzerath ist daher die Entwicklung eines weiteren Baugebietes zur örtlichen Entwicklung des Ortsteiles erforderlich. Der seit 2001 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz sieht hierfür Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand im Bereich Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg vor. Die dargestellten Wohnbauflächenreserven wurden mit dem Bebauungsplan Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“ bereits teilweise in Anspruch genommen, der Realisierung anderer Teilflächen stehen immissionsschutzrechtliche Belange entgegen. Die verbleibenden Wohnbauflächenreserven sollen für die örtliche Wohnraumversorgung in den nächsten Jahren entwickelt werden.

 

Zur mittel-/ bis langfristigen Wohnraumversorgung im Ortsteil Erkelenz-Matzerath und aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll mit Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Flächenumnutzung am westlichen Ortsrand Kauler Weg sowie in einem nachfolgenden Bauleitplanverfahren eine östliche Erweiterung des Wohngebietes am Schwarzen Weg erfolgen.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“ ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und örtlichen Entwicklung des Ortes Matzerath. Hierzu soll am westlichen Ortsrand auf einem bisher als Grünfläche und Bolzplatz genutzten städtischen Grundstück die Entwicklung von Wohnbaugrundstücken mit einer Flächengröße von ca. 0,5 ha erfolgen. Hierzu ist auf dieser Fläche im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen.

Der am Kauler Weg gelegene Bolzplatz soll an den östlichen Ortsrand in den Bereich Schwarzer Weg verlegt werden.

Des Weiteren sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplan  Nr. III/2 „Kauler Weg“ zwischen Kapellenstraße, Matzerather Maar, Zum Hasensprung  und Grabenstraße Teilbereiche des seit 1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. III „Matzerath, des seit 1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. III „Matzerath“- 2. Änderung sowie der seit 1990 rechtskräftigen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Matzerath“ abgelöst werden.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Grünflächen, Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen dar. Mit der Festsetzung eines Wohngebietes bisheriger Grünflächen im Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die städtebauliche Konzeption für den Bebauungsplan sieht in dem geplanten Wohnquartier eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit freistehender Einzelhaus- und Doppelhausbebauung auf rd. 8 Baugrundstücken vor, die an die bestehende Bebauung Kauler Weg anknüpft.  Als Quartiersmittelpunkt ist eine kleine öffentliche Platz-/Wendeanlage mit Aufenthaltsfunktion vorgesehen, die an den bestehenden Spielplatz angrenzt.

 

Die Erschließung erfolgt mit einem Stichweg und Wendeanlage über die Straße Kauler Weg. Eine fußläufige Verbindung mit dem Ortsmittelpunkt besteht über den bestehenden Fußweg im Bereich des angrenzenden Spielplatzes.

 

Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung  voraussichtlich ab 2021 zur Verfügung stehen.

 

Die geplanten Wohnbaugrundstücke des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Erkelenz.

 

In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung sind Haushaltsmittel für die Jahre 2020/21 einzustellen.

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Anlagen

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