Beschlussvorlage - A 66/032/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Innenhofes des Verwaltungsgebäudes am Johannismarkt 17
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Betriebsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2004
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Tatbestand
Tatbestand:
Der
Verwaltungsinnenhof ist durch die Bauarbeiten der letzten beiden Jahre als
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt worden. Er soll nun parallel zum
Innenausbau des neuen Gebäudetraktes neu angelegt werden.
Durch
die räumliche Konzentration der Verwaltung werden mehr Stellplätze benötigt und
außerdem ist ein Durchgang von der Schülergasse zur Gasthofstraße geschaffen
worden, der entsprechend verkehrssicher auszugestalten ist.
Es
ist beabsichtigt, entsprechend der Gestaltungselemente der Innenstadt alle Geh-
und Fahrflächen mit grauem quadratischen Betonsteinpflaster und die Stellplätze
mit anthrazitfarbenen quadratischen Betonsteinpflaster zu befestigen. Alle
Stellplätze sowie die Fahrfläche im zentralen Innenhof sollen mit so genanntem
Rasenpflaster ausgestattet werden, dass durch eine Zahnung 3 cm breite Fugen
schafft, durch die ein Teil des Niederschlages versickern kann.
Insgesamt sollen 7 öffentliche Stellplätze in Nähe der
Gasthofstraße und 18 Stellplätze für Verwaltungsmitarbeiter im zentralen
Innenhof geschaffen werden. Die Zufahrt dieser Stellplätze wird mit einer
Schranke geregelt. Alle Stellplätze
werden an der Kopfseite mit Hecken, Pflanzbeeten oder der bestehenden Buche
eingegrünt.
Die
Geh- und Lieferflächen zwischen der Schülergasse und der Gasthofstraße sowie
der kleine Innenhof zwischen dem neuen Verwaltungsgebäude und der Bebauung an
der Schülergasse sollen eine quadratische Granitsteinbänderung mit 5 m Abstand
bekommen. Dieser Abstand entspricht den Stützen der Gebäudefassade. Ein Teil
dieser Bänderung wird als Rinnenanlage mit insgesamt 8 Senken ausgeführt. Das
Wasser wird grundsätzlich von den Gebäuden und den Stellplätzen weggeführt.
Der
neue und alte Gebäudetrakt außer das neue Archivgebäude werden zur besseren
Anpassung an die Höhenverhältnisse und zum Schutz der bodengleichen
Fensterbänke mit einem Kiesband eingefasst. Die Bebauung an der Schülergasse
wird aus dem gleichen Grund mit einem Pflanzstreifen eingefasst.
Am
Zugang zur Schülergasse muss eine Treppe mit 6 Langstufen geschaffen werden.
Parallel dazu soll eine Rampe errichtet werden. Der kleine Innenhof soll
zukünftig als Fahrradstellplatzfläche dienen. Dazu ist vorgesehen,
Überdachungen ähnlich der
Wetterschutzhäuschen an Haltestellen und Fahrradbügel aufzustellen.
Die
dreieckige Fläche zwischen dem neuen Archivgebäude und dem Garten von Haus
Spieß soll als durch ein Tor abgeschirmter Standort für Abfallcontainer dienen.
Die
unterkellerte Fläche in der östliche Ecke des zentralen Innenhofes kann
aufgrund der Höhenverhältnisse nur mit Platten befestigt werden. Der Keller
erhält außen eine neue Abdichtung.
Als
Beleuchtung sind 14 Pollerleuchten und 4 Wandansatzleuchten vorgesehen.
Vor
der Oberflächenherstellung müssen zur Entwässerung insgesamt ca. 135 m
Hausanschlussleitungen, DN 150, PVC, und ca. 110 m Entwässerungskanal, DN 200,
PVC, verlegt werden.
Wirkungen Stadtmarketing
/ Lokale Agenda
Ein
Baustein für die Sicherstellung von geordneten und sozialverträglichen
Lebensverhältnissen ist eine gut funktionierende Verwaltung. Diese benötigt für
ihre Arbeit gut ausgestattete Arbeitsverhältnisse. Die funktionsorientierte und
bedarfsgerechte Erneuerung des Verwaltungsinnenhofes stellt einen Teil dieser
Ausstattung dar.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Kosten für die Erneuerung der Oberflächen und der Entwässerungsanlagen belaufen
sich voraussichtlich auf ca. 130.000 €. Die jährlichen Folgekosten
betragen ca. 10.400 €.
Die
erforderlichen Mittel stehen als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung im
Haushaltsplan bei Haushaltsstelle
9.06000.94030.4 (Erweiterung des Rathauses Schülergasse)
zur
Verfügung.
