Beschlussvorlage - 0/51/223/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Sprachfördermitteln im Rahmen der KiBiz-Reform
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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05.12.2018
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Tatbestand
Tatbestand:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vom 02.12.2014 sowie am 27.05.2015 beschloss der Ausschuss die Vergabe der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 35.000,- Euro für die Sprachförderung in den Kindertagesstätten.
Auf Grund der vorab durchgeführten Bedarfserhebung durch das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zum Förderbedarf in den Einrichtungen, beschloss der Ausschuss die Fördermittel wie folgt zu verteilen.
Adolf-Kolping-Hof | 10.000,- Euro |
Hagelkreuz | 10.000,- Euro |
Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath | 5.000,- Euro |
Kath. Kindertageseinrichtung Lövenich | 5.000,- Euro |
Städt. Kindertageseinrichtung Gerderath | 5.000,- Euro |
Die Vergabe und Weiterleitung der Fördermittel wurde vom Land seinerzeit auf 5 Jahre befristet. Diese Frist endet zum 31.07.2019.
Im Hinblick der zu erwartenden KiBiz-Reform schlägt das Land NRW aktuell nun vor, die Weitergewährung und Verwendung der Fördermittel für ein weiteres Jahr, also für das Kindergartenjahr 2019/2020, durch den Jugendhilfeausschuss beschließen zu lassen. Dies ist notwendig, um die Fördermittel weiter zu erhalten.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Sprachfördermittel sollen für das Kindergartenjahr 2019/2020 wie folgt verteilt werden:
Adolf-Kolping-Hof | 10.000,- Euro |
Hagelkreuz | 10.000,- Euro |
Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath | 5.000,- Euro |
Kath. Kindertageseinrichtung Lövenich | 5.000,- Euro |
Städt. Kindertageseinrichtung Gerderath | 5.000,- Euro“ |
