Beschlussvorlage - A 66/028/2004

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW sind die Beschlüsse der Ausschüsse in eine Niederschrift  aufzunehmen. Die Schriftführer sind gem. § 52 Abs. 1 GO NRW vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.

Als Schriftführer für den Bau- und Werksausschuss werden folgende Personen vorgeschlagen:

1.                 Stadtverwaltungsrat Banritzer

2.                 Stadtamtsrat Jansen, H.-A.

3.                 Stadtamtsrat Scherm“

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

 „Der Bau- und Werksausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW folgende Personen zu Schriftführer für seine Sitzungen:

 

1.                  Stadtverwaltungsrat Banritzer

2.            Stadtamtsrat Jansen, H.-A.

3.            Stadtamtsrat Scherm“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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