Beschlussvorlage - A 80/120/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungenhier: Adventsdorf Erkelenz 2018 bis 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Vorberatung
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18.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.09.2018
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Hauptausschuss hatte zuletzt die nachfolgend genannten wiederkehrenden Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020 beschlossen:
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Für die Auswahl der Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen werden die folgenden Kriterien herangezogen:
- | (Über)regionaler Charakter |
- | Alleinstellungsmerkmale |
- | Besucherzahlen |
- | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale |
- | Imagefaktor |
- | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte |
- | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. |
- | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
Mit der Klassifizierung als Stadtmarketing-Veranstaltung können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:
- | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung |
- | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen |
- | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. |
- | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung |
- | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) |
- | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. |
- | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft |
- | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos |
- | Bericht im Stadtkalender |
- | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) |
- | Ankündigung auf dem Parkleitsystem |
- | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung |
- | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Die Veranstaltung „Adventsdorf Erkelenz“ war in der Veranstaltungsliste bislang nicht enthalten, weil zunächst die Veranstaltung in 2017 beurteilt werden sollte.
Zwischenzeitlich ist die Veranstaltung „Adventsdorf Erkelenz“ sehr erfolgreich durchgeführt worden (vgl. Anlage 1 Bewertung). In 2018 wird diese wiederum vom Gewerbering Erkelenz e. V. veranstaltet. Nach erfolgreicher Ausschreibung und mit Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 4.7.2018 wurde die Firma CTC Tradition und Markt GmbH offiziell beauftragt, die Veranstaltung „Adventsdorf Erkelenz“ In den Jahren 2019, 2020 und 2021 durchzuführen. Danach besteht die Option der Verlängerung oder es erfolgt eine erneute Ausschreibung. Die direkte finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Erkelenz durch die Übernahme von Veranstaltungskosten ist bereits budgetiert worden. In den Zuschüssen enthalten sind auch die Bauhofleistungen und die Gestellung von Räumlichkeiten und der öffentlichen Fläche.
Das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing empfiehlt, die Veranstaltung „Adventsdorf Erkelenz“ für die Jahre 2018 bis einschließlich 2021 als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen zu beschließen.
Die Verwaltung kann im Einzelfall von den vom Ausschuss beschlossenen klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen abweichen, sollten die Kriterien und Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder eine neue Veranstaltung geplant werden, die die o. g. Kriterien und Voraussetzungen voll erfüllt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr wird die Veranstaltung „Adventsdorf Erkelenz“ als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2021 beschlossen.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel in Höhe von insgesamt 95.500,-- € für klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen stehen für das Haushaltsjahr 2018 unter dem Produktsachkonto 150300 Stadtmarketing zur Verfügung. Entsprechende Mittel werden auch für die folgenden Jahre angemeldet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,6 kB
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