Beschlussvorlage - A 30/213/2018

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 14.03.2018 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz Folgendes:

 

„Die Fraktion der Bürgerpartei beantragt, der Rat möge beschließen, ein Fahrzeug speziell für das Ordnungsamt anzuschaffen.

Begründung:

Wie ja parteiübergreifend alle die Einsicht erlangt haben, dass dringender Handlungsbedarf in Sachen Parkverhalten, nicht nur in der Innenstadt, sondern auch auf den Dörfern, besteht, ist es wichtig, dass Ordnungskräfte zeitnah Verstöße ahnden!

Dabei geht es nicht nur um rücksichtsloses Parken, sondern auch um Behinderungen von Rettungsfahrzeugen. Zusätzlich stellt das wilde Entsorgen von Müll ein immer größeres Problem dar. Deshalb ist es erforderlich, dass Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes Mobilität erhalten. Es muss nicht eine Neuanschaffung eines Fahrzeuges sein. Es könnte auch ein vorhandenes Fahrzeug als Ordnungsamt-Fahrzeug gekennzeichnet werden. Dieses Fahrzeug sollte 24 Stunden am Tag einsatzbereit sein.“

 

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen, da keine Notwendigkeit zur Anschaffung eines Dienstfahrzeugs gesehen wird. Erfahrungsgemäß steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes während der Dienstzeit eines der vier vorhandenen Fahrzeuge kurzfristig zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeit (z. B. für Kontrollen in den Abendstunden oder am Wochenende) steht immer mindestens ein Fahrzeug bereit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Rat möge beschließen, ein Fahrzeug speziell für das Ordnungsamt anzuschaffen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Angaben des ADAC fallen beim Kauf eines Klein-E-PKW (z. B. Renault Zoe) ca. 27.000 Euro an; bei Leasing mit 5-jähriger Laufzeit fallen monatliche Kosten in Höhe von ca. 574 Euro an.

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Anlagen

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