Beschlussvorlage - III/081/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.06.2018hier: Heimatförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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04.07.2018
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 18.06.2018 haben die Ratsfraktionen der CDU und der FDP beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die für Sommer 2018 vom Land NRW angekündigten Förderrichtlinien zu dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm Heimatförderung dahingehend zu prüfen, ob und inwieweit Mittel in den fünf Bereichen Heimat – Scheck; Heimat – Preis; Heimat – Werkstätten; Heimat – Fonds und Heimat – Zeugnis beantragt werden können. Das Ergebnis soll dem Rat zur Kenntnis vorgelegt werden. Weiterhin soll die Verwaltung beauftragt werden, die Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien zu informieren und auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Begründet wird der Antrag damit, dass es Ziel des Förderprogrammes ist, die Menschen für die lokalen und regionalen Besonderheiten zu begeistern und Anreize zu bieten, ihre Heimat aktiv zu gestalten. Erkelenz mit seinen vielen Dörfern und Ortschaften verfüge über großes Potenzial an bürgerlichem und ehrenamtlichem Engagement. Insbesondere wegen des Braunkohletagebaues habe der Begriff Heimatförderung hier eine besondere Bedeutung. Die Menschen in den Umsiedlungsorten stehen vor einer schwierigen Aufgabe den neuen Ort zur „Heimat“ werden zu lassen. Aber auch die am Tagebaurand bestehenden Ortschaften stehen vor der Aufgabe das Gefühl und die Attraktivität von Heimat vor dem heranrückenden Tagebau zu bewahren.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„1.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können.
A) „Heimat – Scheck“
B) „Heimat – Preis“
C) „Heimat – Werkstätten“
D) „Heimat – Fonds“
E) „Heimat – Zeugnis“
Das Ergebnis ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie über das Amtsblatt, Homepage etc. auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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656,3 kB
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