Beschlussvorlage - A 20/426/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Für den vorgenannten Zeitraum liegen keine Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 (1) GO NRW und § 85 (1) GO NRW vor, die eine Kenntnisgabe erfordern.

Reduzieren

Beschlussentwurf

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...