Beschlussvorlage - 0/51/215/2018

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde das Thema Elternbeiträge in den Kindertagesstätten zuletzt besprochen. Es bestand über die Fraktionen hinweg der gemeinsame Wunsch und der Wille, Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, finanziell zu entlasten.

 

Da die neu gewählte Landesregierung in NRW davon sprach, die Bemessung der Elternbeitragssätze in einer großen noch durchzuführenden Kibiz-Reform landesweit einheitlich neu zu regeln, erschien es zum damaligen Zeitpunkt zweckmäßig und sinnvoll, die angekündigte Kibiz-Reform des Landes erst einmal abzuwarten.

Die neue Landesregierung hat dann auch kurzfristig mit dem Kita Rettungspaket reagiert und Trägern von Kindertageseinrichtungen schnell die dringend benötigten finanziellen Zuwendungen einmalig zukommen lassen.

 

Die angekündigte Kibiz Reform ist aber bisher nicht erfolgt und es bleibt offen, wann diese nun kommen wird.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Eltern von Geschwisterkindern, die den Kindergarten gleichzeitig besuchen und eines der Kinder im letzten Kindergartenbesuchsjahr sich befindet, von der Beitragspflicht für die weiteren Kinder, die im Kindergarten sind, zu befreien (Geschwisterkinderregelung).

 

Die bisher gültige Satzung vom 18.12.2014 sah schon eine Reduzierung von 20 % des Beitragssatzes vor. Ab dem Kindergartenjahr 2018/19 – beginnend zum 01.08.2018 – soll nach Vorschlag der Verwaltung nun eine 100 %ige Beitragsbefreiung wirksam werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Der als Anlage 01 beigefügte Entwurf der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 wird beschlossen“.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Aufkommen der Elternbeiträge in 2018 reduziert sich um ca. 42.000 EUR.

Zukünftig ist mit einer jährlichen Reduzierung des Elternbeitragsaufkommen von ca. 100.000,00 € zu kalkulieren.

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Anlagen

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