Beschlussvorlage - A 40/356/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagsverpflegung an den Schulen der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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11.12.2017
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Tatbestand
Tatbestand:
In der Sitzung des Schulausschusses am 22.02.2016 wurde über die geplanten Änderungen in der Schulverpflegung, insbesondere in der Mensa der weiterführenden Schulen am Schulring, berichtet.
Nach eine Probephase in der 11. Kalenderwoche des Jahres 2016 wurde dort in der 19. Kalenderwoche das sog. „Cook & Chill Verfahren“ eingeführt, d.h., das Essen wird gekühlt angeliefert und vor Ort regeneriert.
Dies bietet folgende Vorteile:
•Die thermische und zeitliche Entkopplung ermöglicht das chargenweise Regenerieren und kann zeitlich unabhängig von der Ausgabe ablaufen.
•Die Arbeitsorganisation lässt sich gut planen.
•Kurze Warmhaltezeiten können realisiert werden.
•Die Schülerinnen und Schüler profitieren von einer gleichbleibenden Qualität.
•Gegenüber der Warmanlieferung kann eine wesentliche Qualitätssteigerung der Speisen erzielt werden.
Des Weiteren wurde das sogenannte „Komponentenessen“ eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler bestellen im Vorhinein das gewünschte Menü. Es werden zwei Fleischvarianten, eine vegetarische Variante und ein Salatteller angeboten. Vor Ort besteht die Möglichkeit, aus mehreren Sättigungsbeilagen frei zu wählen.
Eine nach der Probewoche durchgeführte Befragung ergab, dass 94 % der Befragten das Essen immer oder manchmal besser schmeckte als vorher.
Ebenso 94 % sprachen sich für die Beibehaltung des „Komponentenessens“ aus.
Durch die Einführung des „Cook & Chill Verfahrens und des „Komponentenessens“ hat sich eine spürbare Erhöhung der täglichen Essensbestellungen ergeben.
Die Einrichtung eines Kiosks konnte u. a. auch aus räumlichen Gründen bisher nicht realisiert werden.
Auch im Grundschulbereich ist eine Steigerung der ausgegebenen Essen festzustellen. Lediglich an der Gemeinschaftshauptschule ist eine leicht sinkende Zahl der eingenommenen Mittagessen festzustellen.
An die Stadt herangetragene Beschwerden über das Essen werden sofort an den Caterer weitergegeben und dort geprüft. In der Regel kann bei berechtigten Beschwerden in kürzester Zeit für Abhilfe gesorgt werden.
Der Liefervertrag mit dem bisherigen Caterer läuft aus. Es ist vorgesehen, die Essenslieferung im 1. Quartal 2018 neu auszuschreiben, damit zum Schuljahresbeginn 2018/2019 die Essenslieferung sichergestellt ist.
Aufgrund der sehr speziellen Materie und der Vielzahl der bei der Ausschreibung von Schulessen zu beachtenden Anforderungen ist beabsichtigt, ein externes Unternehmen zu beauftragen, die Ausschreibung fachlich durchzuführen und zu begleiten. Dem Ausschuss werden in seiner nächsten Sitzung die Vergabekriterien der Ausschreibung, wie z. B. Eignungsparameter, Bewertungsmatrix etc. vorgestellt.
