Beschlussvorlage - A 60/105/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

In der Info-Runde der Fraktionen am 27.09.2017 wurde bereits darüber informiert, dass eine Anpassung der Friedhofssatzung in Zusammenhang mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren und der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung erfolgen soll. Ein Entwurf sowie eine synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem bereits am 13.10.2017 zur Verfügung gestellt.

 

Die Änderungen der Friedhofssatzung umfassen insbesondere:

  • Anpassungen an das geänderte Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.07.2014, u. a.

 

  • Aufnahme neuer Bestattungsformen in die Friedhofssatzung

         Einrichtung von Wiesenwahlgräbern mit der Möglichkeit der Tiefbestattung sowie des Nacherwerbs des Nutzungsrechtes

         Einrichtung von Urnenwahlgräbern für zwei Urnen aufgrund entsprechender Nachfragen nach einer Bestattungsmöglichkeit für Eheleute oder Partner

 

  • Aufnahme des Friedhofes Kuckum in die Friedhofssatzung nach Übernahme der Trägerschaft zum 01.01.2018.

 

  • Notwendige redaktionelle Änderungen

 

Die Einzelheiten zu den beabsichtigen Änderungen sind in der synoptischen Darstellung dargelegt und erläutert. Die Verwaltung bittet nunmehr um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift beigefügte 5. Änderung der Friedhofssatzung

für die Friedhöfe der Stadt Erkelenz ab dem 01.01.2018 wird beschlossen.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...