Beschlussvorlage - A 66/370/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Katzem, 1. Änderung Hohlstraße Kanal- und Straßenbauhier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Entscheidung
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27.06.2017
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Tatbestand
Tatbestand:
Am 21.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe der grundhafte Ausbau der Hohlstraße sowie die Erneuerung der Kanalisation beschlossen (Anlage Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016).
Gemäß Vorgabe des Ordnungsamtes der Stadt Erkelenz (zuständige untere Verkehrsbehörde) waren bei der Planung verkehrsberuhigende Elemente anzuordnen. In der Vergangenheit waren wiederholt zu hohe Geschwindigkeiten durch Individualverkehre im Bereich Hohlstraße festgestellt worden.
Im beschlossenen Straßenentwurf waren zwei Engstellen mit aufgepflasterten sogenannten „Drempeln“ für den Ausbau vorgesehen.
Im Zuge des 10-Schritte Modells wurden alle Anlieger zum Ausbauentwurf beteiligt – gegen die grundsätzliche Ausbauvariante und Realisierung der Pflasterschwellen wurden keine Stellungnahmen der Anlieger abgegeben (Anlage: Stellungnahmen 10- Schritte Modell 2016).
Nach erfolgtem Beschluss und aus Anlass der Bürgerinformation am 30.03.2017 wurden verkehrsberuhigende Elemente durch einige Anlieger kritisiert und abgelehnt (Anlage: Protokoll Bürgerinformation).
Im Nachgang wurden Bürgermeister und Technischer Beigeordneter durch die Anlieger mit Schreiben vom 03.04.2017 und angehängter Unterschriftenliste kontaktiert und aufgefordert, auf die Aufpflasterungen zu verzichten (Anlage: Schreiben vom 03.04.2017).
Auch durch die Landwirtschaftskammer wurde auf die zu erwartende Lärmbelästigung bei Überfahren der Schwellen mit landwirtschaftlichem Verkehr hingewiesen und zum Verzicht auf die Realisierung aufgefordert.
Durch örtliche politische Ratsmitglieder wurde daraufhin die Fragestellung im Rahmen der BZA Sitzung am 08.05.2017 als Tagesordnungspunkt behandelt.
Im Ergebnis empfiehlt nunmehr auch der BZA Lövenich, auf die Anordnung der dämpfenden Elemente zu verzichten (Protokoll steht noch aus).
Durch das zuständige Fachamt ist daraufhin die vorliegende Beschlussvorlage mit abgeänderter Planung (niveaugleiche Herstellung der Engstellen – Verzicht auf Aufpflasterungen) verfasst worden.
Der nun vorliegenden geänderten Planung ist durch die zuständige untere Verkehrsbehörde zugestimmt worden. Auch eine Beteiligung des Behindertenbeauftragten ist erfolgt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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