Beschlussvorlage - A 10/463/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zu "d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts" (IT-Dienstleistung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.12.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 05.11.2016 wird das staatlich-kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen d-NRW zum 01.01.2017 organisatorisch neu ausgerichtet und erhält eine zeitgemäße Rechtsform. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government.
Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und neutrale Durchführungsinstanz bewährt. (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Als Träger sollen neben dem Land möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften – so auch die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände NRW – der neuen AöR beitreten.
Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der neuen Gesellschaft Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei vergeben können. Mit dem Beitritt entstehen lediglich einmalig Kosten in Höhe von 1.000,00 Euro für die Zeichnung eines entsprechenden Stammkapitalanteils.
Von besonderer Bedeutung einer gemeinsamen Trägerschaft durch das Land und die Kommunen ist:
- Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan welcher eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern, enthalten. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang;
- Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z. B. die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen;
- Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AöR.
Organe der neuen Anstalt sind der Verwaltungsrat sowie die Geschäftsführung. Die Vertretung der kommunalen Träger erfolgt durch jeweils zwei benannte Vertreter des Städte- und Gemeindebundes NRW, des Städtetages NRW und des Landkreistages NRW. Die übrigen sieben Mitglieder werden vom Land NRW benannt. Die Geschäftsführung wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt.
Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende Erklärung, wozu es eines Ratsbeschlusses bedarf.
