Beschlussvorlage - A 30/016/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Für den Schiedsamtsbezirk I, der den Stadtbezirk Stadtkern, Oestrich, Gewerbegebiet Süd, Gewerbegebiet Commerden, Erkelenz-Nord, Tenholt, Wockerath, Bellinghoven, Terheeg, Oerath, Mennekrath, Neuhaus, Genehen, Commerden, Scheidt und Etgenbusch umfasst, ist die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson notwendig geworden, da der bisherige Amtsinhaber, Herr Hermann Scholle, nach Ablauf der Amtszeit am 29.11.2005 das Amt nicht mehr ausüben möchte.

 

Der oder die Bewerber(in) sollte im Schiedsamtsbezirk I wohnhaft, zwischen 30 und 69 Jahre alt sein und von seiner/ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders befähigt sein (vgl. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW).

 

Die neu gewählte stellvertretende Schiedsperson darf ihr Amt erst antreten, wenn sie durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt worden ist.

 

Aufgrund der Bekanntmachung in der örtlichen Presse gingen folgende, auch als Anlage beigefügte,  Bewerbungen ein:

 

 

Peter Byroslawsky, Commerdener Höhe 35, 41812 Erkelenz, 63 Jahre, Angestellter bei der Mannesmann Demag AG, Mönchengladbach.

 

 

Ernst Manstein, Mennekrath 13,  41812 Erkelenz, 57 Jahre, nicht mehr berufstätig wegen Dienstunfähigkeit, früher Betriebstechniker bei der Telekom

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„(Name und Anschrift) wird für die Dauer von fünf Jahren zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I der Stadt Erkelenz gewählt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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