Beschlussvorlage - A 80/007/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX "Erkelenz-Nord" (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beteiligt:
- Amt 61 - Planungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Entscheidung
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07.12.2004
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Tatbestand
Tatbestand:
Für
den Planbereich gelten der Vorläuferplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp), Rechtskraft 09.08.1996 und seine 4. und 7. Änderung
(Rechtskraft 07.11.1998 bzw. 01.07.2000). Der Ursprungsplan setzt für den
Planbereich ein allgemeines Wohngebiet sowie eine nördlich angrenzende
öffentliche Grünfläche erschließende Verkehrsfläche fest.
Die
4. Änderung modifizierte die textlichen Festsetzungen auf die damaligen
aktuellen Bedürfnisse einer zeitgemäßen Wohnbebauung. Durch die 7. Änderung
wird für das allgemeine Wohngebiet festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur
maximal 2 Wohneinheiten zulässig sind.
Im
Laufe der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich gezeigt, dass die
Verkehrsfläche, welche den Grüngürtel umschließt, der direkt an das Flurstück
231 im Westen und Norden anschließt, erheblich flächensparender gestaltet
werden kann.
Ziel
und Zweck der Planung ist es, die öffenlilche Grünfläche direkt von dem
Flurstück 237 aus zu erschließen. Die weiteren Flächen des Grüngürtels sind
dann von dort fußläufig erreichbar. Dies ermöglicht einen Verzicht auf die
Verkehrsfläche entlang des Flurstückes 231 zugunsten einer besseren
Bebaubarkeit dieser Fläche.
Inhalt
dieses Bebauungsplanes ist daher, die Verkehrsfläche durch eine Fläche als
allgemeines Wohngebiet zu ersetzen, und die Baugrenzen gegenüber dem
Vorläuferplan um 3 m nach Norden zu verschieben.
Da
die Grundzüge der Ursprungsplanung durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes
nicht berührt werden, kann die 10. Änderung als vereinfachtes Verfahren gemäß §
13 BauGB durchgeführt werden.
Hinweis:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung
vom 14.09.2004 der Aufstellung des Entwurfes der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße), Erkelenz-Mitte bereits zugestimmt. Mit Wirkung zum 24.06.2004
wurde das Baugesetzbuch den EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz
– EAG Bau) angepasst. Da diese Änderungen bei der ursprünglichen Vorlage
unberücksichtigt blieben und zudem zwischenzeitlich eine öffentliche Auslegung
als praktikabler angesehen wird, wird der Entwurf der beabsichtigten 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XX noch einmal dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Lokale Agenda
Aspekte des
Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die
Änderung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund
der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist
eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
So
sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie sollen dazu
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Änderung von
Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„1. Es
wird festgestellt, dass die vorgesehene 10. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp), Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung
der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der
Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der
Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße),
Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2
in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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