Beschlussvorlage - A 61/011/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Braunkohlenausschuss
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Vorberatung
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16.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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29.06.2005
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Tatbestand
Tatbestand
In seiner Sitzung am 08.03.2005 beschloss der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath,
Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats
erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2005 in
der Zeit vom 21.03.2005 bis 22.04.2005. Die Träger öffentlicher Belange und die
zu benachrichtigenden Bürger und der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurden
mit Schreiben vom 18.03.2005 über die öffentliche Auslegung informiert.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder vom
Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven noch von den Bürgern abwägungsrelevante
Anregungen vorgetragen.
Die Träger öffentlicher Belange haben dagegen Anregungen
vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath,
Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange aufgelistet sind. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge
gehen ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.
In dieser Sitzung ist über die vorgetragenen Anregungen
gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu entscheiden.
Ferner soll der Feststellungsbeschluss der 7. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven beschlossen werden. Nach dem
Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketing sind durch die vorliegende
Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden
agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur
Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs.
5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der
Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige
Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu
entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB
in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und des
Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und dem
Hauptausschuss):
"1. Über die
von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
21.03.2005 bis 22.04.2005 vorgetragenen Anregungen wird nach sorgfältiger
Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der
Anlage Beschlussvorlage zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath - Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägung vorgeschlagen,
entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird
hiermit beschlossen.
3. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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