Beschlussvorlage - A 61/011/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

 

Tatbestand

In seiner Sitzung am 08.03.2005 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2005 in der Zeit vom 21.03.2005 bis 22.04.2005. Die Träger öffentlicher Belange und die zu benachrichtigenden Bürger und der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurden mit Schreiben vom 18.03.2005 über die öffentliche Auslegung informiert.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder vom Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven noch von den Bürgern abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

Die Träger öffentlicher Belange haben dagegen Anregungen vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgelistet sind. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge gehen ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.

 

In dieser Sitzung ist über die vorgetragenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu entscheiden.

 

Ferner soll der Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketing sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Ausschuss für

Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und dem Hauptausschuss):

 

"1.   Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.03.2005 bis 22.04.2005 vorgetragenen Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der Anlage Beschlussvorlage zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.   Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit beschlossen.

 3.   Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen."

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...