Beschlussvorlage - 0/51/197/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz betreibt im Stadtgebiet 8 Kindertagesstätten.

Unmittelbar nach der Entscheidung, den Ort Holzweiler bergbaulich nicht in Anspruch zu nehmen, hat sich der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde zu einer umfassenden Sanierung und Erweiterung der bestehenden, in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätte in Holzweiler entschlossen.

 

Dabei wird der bisherige Kindergartenaltbau unter Einbeziehung einer angrenzenden, bisher als Mietwohnung genutzten Fläche umfassend instandgesetzt und auch energetisch saniert. Parallel dazu erfolgt die Errichtung eines Erweiterungsneubaus zur Sicherung einer bisher nicht möglichen Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der Einrichtung.

 

Die Kosten für die Instandsetzung des Altbaus einschl.

der energetischen Sanierung belaufen sich auf

 

428.000 Euro,

die Kosten für den Erweiterungsbau auf

361.700 Euro,

zusammen:

789.700 Euro.

 

 

Zur Bestreitung dieser Kosten trägt die Kirchengemeinde

selbst einen Anteil von

 

 

427.700 Euro,

Entnahme aus der KIBIZ-Rücklage von

224.000 Euro,

gewährt das Bistum Aachen einen Zuschuss aus

Kirchensteuermitteln (allerdings nur aus dem Energiefonds) von

 

15.000 Euro,

übernimmt das Landesjugendamt als U-3-Förderung

108.000 Euro,

Zwischensumme:

774.700 Euro,

 

so dass letztlich ein auf die Sanierung des Altbaus entfallender ungedeckter Aufwand von 15.000 Euro verbleibt.

 

Entsprechend der auch bei der Sanierung der Johanniter-Kindertagesstätte in Erkelenz-Mitte, Karolingerring praktizierten Regelung, wird vorgeschlagen, im Falle der Sanierung des Altbaus der Kindertagesstätte in Holzweiler den ungedeckten Aufwand in Höhe von 15.000 Euro seitens der Stadt Erkelenz als zweckgebundenen Zuschuss zur Verfügung zu stellen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Der kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2017 zur Mitfinanzierung der Instandsetzungskosten des Altbaus der Kindertagesstätte in Holzweiler ein zweckgebundener Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gewährt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro wurden im Haushalt 2017 bei den investiven Kosten unter dem Produktsachkonto 060100-S06010004 eingestellt.

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