Beschlussvorlage - A 20/369/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.12.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
Nachdem in den letzten sechs Jahren die Restmüllgebühr stetig gesenkt bzw. in 2016 unverändert gelassen werden konnte, müssen die Restmüllgebühren für das Jahr 2017 angehoben werden. Aus der beigefügten Gebührenkalkulation ist zu entnehmen, dass sich die Restmüllgebühren gegenüber dem Vorjahr in einer Bandbreite von knapp 15 % bis gut 18 % erhöhen.
Ursächlich für diese vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte:
- Höhere Gebühren für die thermische Verbrennung beim Kreis Heinsberg
Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls werden im Jahr 2017 von 103 € auf 119 € pro Gewichtstonne angehoben. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 15,53 %.
- Erhöhung der Grundgebühr pro Einwohner beim Kreis Heinsberg
Neben dieser unter Punkt 1 aufgeführten Erhöhung erhöht der Kreis Heinsberg auch die Grundgebühr pro Einwohner für das Jahr 2017 von 6,30 € auf 6,68 € pro Einwohner. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 6,03%.
- Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Unter Berücksichtigung des laufenden Jahres wird davon ausgegangen, dass Anfang 2017 die Gebührenausgleichsrücklage noch einen Betrag von ca. 200.000 € ausweisen wird. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird daher für 2017-2020 jeweils ein Betrag in 50.000,00 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingeplant.
Die Verwaltung schlägt vor, der neunten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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