Beschlussvorlage - A 80/006/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Erkelenz-West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beteiligt:
- Amt 61 - Planungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Entscheidung
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07.12.2004
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Braunkohlenplan Umsiedlung Borschemich, Stand November
2002, legt zur gemeinsamen Umsiedlung der Bevölkerung von Borschemich eine
Umsiedlungsfläche (Umsiedlungsstandort) in Zuordnung zum ASB Erkelenz nördlich
der Nordtangente und östlich der B 57 von 33,1 ha fest. Die Umsiedlung der
Bevölkerung von Borschemich soll gemäß Braunkohlenplanentwurf im Jahre 2005
beginnen und im Jahre 2015 abgeschlossen sein. Die Umsiedlungsfläche ist im
rechtmäßigen Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche in einer Flächengröße von ca. 29,3 ha dargestellt.
Infolge
der Festlegung der Umsiedlungsfläche im Braunkohlenplan steht mit Abschluss des
Braunkohlenplanverfahrens die am nördlichen Siedlungsrand Erkelenz-Mitte
gelegene Wohnbaufläche für die Wohnraumversorgung mit Eigenentwicklung der
Stadt Erkelenz nicht mehr zur Verfügung. Des weiteren wurde mit der Entwicklung
des Wohngebietes „Oerather Mühlenfeld“ westlich der B 57 bereits
eine konzentrierte westliche Siedlungsentwicklung von Erkelenz-Mitte
eingeleitet.
In
der Sitzung des Rates am 31.03.2004 wurde daher vorgeschlagen, die
Wohnbaufläche von dem nördlichen Siedlungsrand Erkelenz-Mitte im Austausch für
die Inanspruchnahme der Braunkohlenplanung im Zuge einer
Flächennutzungsplanänderung an den westlichen Siedlungsrand
Erkelenz–Mitte zu verlegen. Ziel und Zweck der 5. Änderung des seit
02.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist mit einer Verlagerung der o.a.
Wohnbauflächen eine nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der
Wohnraumversorgung und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung eine
konzentrierte Siedlungsentwicklung am Siedlungsschwerpunkt Erkelenz-Mitte zu
gewährleisten. Mit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung ist keine
Erhöhung der bestehenden Wohnraumflächenreserve verbunden. Die geplante
Neudarstellung von ca. 38 ha Wohnbaufläche am westlichen Siedlungsrand erfolgt
im Austausch mit der am nördlichen Siedlungsrand Erkelenz dargestellten Wohnbaufläche
von ca. 29,3 ha und der westlich der B 57/südlich der L 227 dargestellten
Wohnbaufläche von ca. 13,5 ha.
In
seiner Sitzung am 31.03.2004 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in dieser
Sitzung vorgestellten Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz – Erkelenz-West zugestimmt und beschlossen, hierzu die
Träger öffentlicher Belange und die Bürger gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.
Das
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange
wurde mit Schreiben vom 06.07.2004 an die Behörden und Stellen, die Träger
öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 17 vom 02.07.2004
eingeleitet. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom
06.07.2004 beteiligt.
Weder
von den Bürgern noch vom Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden
abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.
Die
seitens der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen sind in der
Anlage 1 zum Beschluss aufgelistet.
Über
das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung beschlossen werden.
Stadtmarketing/Lokale Agenda
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende
Planung nicht betroffen.
Durch
die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte
berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher
Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische,
ökonomische und sozial verträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
So
sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige
Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung
gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen
Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit §
1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu
berücksichtigen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„1. Über die von den Trägern öffentlicher
Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz – Erkelenz-West vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Erkelenz-West ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. „
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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