Beschlussvorlage - A 20/367/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 schlägt die  Betriebsleitung vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,91 €/m³ zum 01.01.2017 auf 1,82 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.

 

Insgesamt verringert sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2017 gegenüber 2016 um 124.753 €. Die Reduzierung ergibt sich aus einem geringeren Finanzaufwand von 236.161 €, dem auf der anderen Seite erhöhte Aufwendungen von 111.408 € beim Betriebsaufwand gegenüberstehen.

 

Die verminderten Aufwendungen im Finanzaufwand lassen sich insbesondere mit eine geringeren kalk. Abschreibung beim Anlagevermögen (-204.915 €)  sowie einer geringeren kalk. Verzinsung des Anlagekapitals (- 41.246 €) begründen. Die erhöhten Aufwendungen im Betriebsaufwand ergeben  sich insbesondere dadurch, dass  im Rahmen der „lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle“ in 2017 verstärkt Reparaturen im sogenannten „Inlinerverfahren“ sowie für „Schacht- und Stutzensanierungen“ vorgesehen sind (+ 100.000 €). Die restlichen Mehrkosten von 11.408 € ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen Positionen im Betriebsaufwand. Im Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen.

 

Darüber hinaus können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von

je 210.000 € gebührenmindernd vorgenommen werden.

 

Lediglich für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden  Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,58 €/m³ auf  0,63 €/m³ bezogener Frischwassermenge.

 

Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung. Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.

 

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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