Beschlussvorlage - A 20/348/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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29.06.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der H.-J.-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2015 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 10. März 2016 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsherren ist eine Bilanz zum 31.12.2015 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.
Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2014 zum 31. Dezember 2015 dargestellt.
| Jahres-abschluss 31. 12. 2014 Euro | Jahres-abschluss 31. 12. 2015 Euro | + / -
Euro |
Aktiva |
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A. Anlagevermögen |
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Grundstücke und Bauten | 278.862,27 | 262.944,22 | - 15.918,05 |
Techn. Anlagen und Maschinen | 23.450,00 | 19.795,00 | - 3.655,00 |
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B. Umlaufvermögen |
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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 694,98 | 422,86 | -272,12 |
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| 303.007,25 | 283.162,08 | - 19.845,17 |
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Passiva |
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A. Eigenkapital |
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Widmungskapital | 184.914,98 | 184.914,98 | 0,00 |
Gewinnvortrag | 111.163,15 | 87.886,42 | - 23.276,73 |
Jahresfehlbetrag | -23.276,73 | -14.821,32 | +8.455,41 |
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B. Rückstellungen |
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Sonstige Rückstellungen | 2.000,00 | 2.235,00 | +235,00 |
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C. Verbindlichkeiten |
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Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 3.834,36 | 0,00 | -3.834,36 |
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz | 23.781,64 | 22.549,63 | -1.232,01 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 589,85 | 397,37 | -192,48 |
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| 303.007,25 | 283.162,08 | - 19.845,17 |
Der Jahresfehlbetrag 2015 beträgt 14.821,32 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„a) | Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2015, abschließend in Aktiva und Passiva mit 283.162,08 €, wird festgestellt.
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b) | Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2015, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 14.821,32 € (Erträge 27.230,67 €, Aufwendungen 42.051,99 €), wird festgestellt.
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c) | Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 10. März 2016 für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. |
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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467,2 kB
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