Beschlussvorlage - A 66/358/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Hohlstraße in Katzem befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Ein frostsicherer Unterbau ist nicht gegeben.

Die Straße soll deshalb grundhaft ausgebaut werden. Ein Verfahren nach dem 10-Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung.

 

Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden.

 

Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz.

 

Geplant ist, die Straße in Anlehnung an den Bestand im Trennsystem auszubauen. Die Gehwege werden ebenso wie die im oberen Bereich ausgeführten Haltebuchten in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Fahrbahn ist in Asphaltbauweise geplant.

Die Einhaltung einer Mindestgehwegbreite gelingt lediglich im mittleren Ausbaubereich aufgrund der gegebenen Grundstückssituationen nicht (ca. 1,30 m Breite). Die Fahrbahn selber soll 5,5 m Breite aufzeigen.

 

In Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt wird aufgrund der gegebenen Verkehrssituation im Bereich der Hausnummer 6 und 14 jeweils eine Rampe in Form einer Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsdämpfung realisiert werden. Hier ist die Fahrbahnbreite auf 3,7 m reduziert.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Hohlstraße in Katzem sowie die zugehörige Kanalisation und die Beleuchtung gemäß den Plänen mit den Nummern:

Lageplan Straßenbau:665.2.401

Querschnitt Straßenbau:665.2.402

Lageplan Kanalbau:665.1.401

herzustellen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.

 

Straßenbau: 260.000 Euro Auftragssachkonto E 12015009

Kanalisation:180.000 EuroAuftragssachkonto A 11020512

Beleuchtung:     6.000 EuroAuftragssachkonto E 12025005

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Anlagen

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