Beschlussvorlage - A 80/002/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Auf der Grundlage der §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 sowie Abs. 7 Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 ist diese Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Zu Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung werden hiermit

1.      Stadtoberinspektor Manfred Steinwartz

2.      Stadtoberverwaltungsrat Roland Hager

bestellt.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...