Beschlussvorlage - A 10/369/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Partnerschaftskomitee
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Entscheidung
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20.04.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz stellt für Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerschaft Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim 5000,00 € jährlich bereit. Diese Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
Fahrten nach Saint-James | a) bis 18 Jahre1: b) über 18 Jahre: | 62,00 Euro 31,00 Euro | max. 30 Personen je Gruppe |
Besuche aus Saint-James | 512 Euro pauschal |
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Fahrten nach Bad Windsheim | a) bis 18 Jahre1 b) über 18 Jahre: | 31,00 Euro 16,00 Euro | max. 30 Personen je Gruppe |
Besuche aus Bad Windsheim | 256 Euro pauschal |
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1sowie Schüler, Auszubildende und Studenten generell
In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel bereitgestellt und vergeben:
Haushalts-jahr | Ansatz in Euro | vom Komitee beschlossene Zuschusssumme insgesamt in Euro | Rechnungs ergebnis in Euro | Anmerkung |
2011 | 6.000 | 5.547,88 | 4.796,00 |
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2012 | 6.000 | 2.822,00 | 1.024,00 |
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2013 | 6.000 | 3.752,00 | 4.097,00 |
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2014 | 21.000 | 3.758,00 | 10.968,00 | 40 Jahre Partnerschaft |
2015 | 5.000 | 2.760,00 | 2.605,00 |
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2016 | 5.000 | 3.612,00 |
| lt. vorliegenden Anträgen |
Die von der Stadt bereitgestellten Mittel werden häufig nur zum Teil ausgeschöpft.
Nach Rückmeldungen der Schulen sind in diesem Jahr die Fahrkosten nach Saint-James stark gestiegen, sodass der Eigenanteil der Jugendlichen deutlich angehoben werden muss.
Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss je Teilnehmer unter 18 Jahren für Fahrten in die Partner-/ Freundesstadt wie folgt zu ändern:
Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,1 kB
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