Beschlussvorlage - A 20/343/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung der Stiftung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung sieht vor, dass die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen ist. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2016 die Jahresrechnung festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2015 von 1.635.063,53 € aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Geschäftsführung hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 12. Februar 2016 zugeleitet.

 

Bezüglich der in 2015 erfolgten Tätigkeiten der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 05. Januar 2016 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 20. Januar 2016 geprüfte, festgestellte und am 12. Februar 2016 zugeleitete Jahresrechnung 2015 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31.Dezember 2015 weist ein Vermögen von 1.635.063,53 € aus. Eine Ausfertigung des Tätigkeitsberichtes ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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