Beschlussvorlage - A 10/341/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2016 auf Beitritt der Stadt Erkelenz zu Klageverfahren der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Tihange/Belgien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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09.03.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Antrag vom 05.02.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, dass sich die Stadt Erkelenz der Klage der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Tihange anschließt. Der Bürgermeister nimmt hierzu umgehend Kontakt mit der StädteRegion Aachen auf.“
Der Antrag nebst Begründung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verfahrenskosten werden lt. Städteregion Aachen aufgrund der Schätzung der belgischen Anwaltssozietät auf 40.000 € je Klageverfahren geschätzt. Da die Städteregion grundsätzlich zwei Klageverfahren anstrebt (a. Einreichung eines Nichtigkeitsantrags beim Belgischen Staatsrat zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2; a. Einreichung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel mit dem Ziel der Stilllegung von Tihange 2) wäre mit Kosten von 80.000 € für die beiden Klagen zu rechnen. Die vorgenannte Klagemöglichkeit zu a. ist jedoch seit dem 06.02.2016 als verfristig zu betrachten.
– Gemäß Beschlussvorlage 0091/2016 geht die Städteregion derzeit von Sachverständigen- und Gerichtskosten von zunächst einmal ca. 100.000 € (netto) aus. – Kostenanteile hängen von der Zahl der sich letztlich beteiligenden Kläger ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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899,8 kB
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