Beschlussvorlage - A 20/339/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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09.03.2016
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Tatbestand
Tatbestand:
In der Sondersitzung des Hauptausschusses am 11. Februar 2016 wurde seitens der Verwaltung darüber informiert, dass infolge des dramatischen Anstiegs der zugewiesenen Flüchtlingszahlen kurzfristige Maßnahmen zu treffen seien, um zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen. Als eine solche Maßnahme wurde
u. a. auch die Anmietung von Wohncontainern aufgeführt. Dabei wurde ausgeführt, dass Wohneinheiten zu je 80 Personen an drei verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufgestellt werden sollen.
Nunmehr wurden von den beteiligten Fachämtern Vergleichsangebote für die Anmietung von 3 Wohncontainern für die Dauer von 60 Monaten eingeholt. Das Submissionsergebnis ergab dabei einen jährlichen Mietaufwand von ca. 330.000 €. Daneben müssen noch Montage- und Demontagekosten von ca. 350.000 € sowie Grundstücksherrichtungskosten von je 50.000 € am jeweiligen Standort eingeplant werden.
Für 2016 ergibt sich daraus resultierend ein zusätzlicher Aufwand von 605.000 €. Dieser Aufwand ist, wie in der HA-Sitzung am 11.02.2016 bereits ausführlich dargestellt, nicht im 2016er Haushaltsplan eingeplant und ist daher überplanmäßig bereitzustellen. Gedeckt werden können diese zusätzlichen Aufwendungen durch Mehrerträge bei den zugewiesenen Mitteln aus der FlüAG-Pauschale. Während die FlüAG-Pauschale beim Produkt 050303 – Leistungen nach dem AsylbLG – vereinnahmt wird, sind die objektbezogenen Aufwendungen beim Produkt 100603 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge – zu buchen.
Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt.
Beschlussentwurf
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