Beschlussvorlage - A 30/182/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Dem Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte lag in seiner Sitzung am 05.11.2015 ein Antrag des Organisationsteams des im August 2015 durchgeführten Sommerfestes im Baugebiet Oerather Mühlenfeld zur Benennung des sogenannten Quartiersplatzes vor.

Dieses hatte im Vorfeld des Sommerfestes Namensvorschläge gesammelt. Während des Sommerfestes hatte man dann die Anwesenden über die eingegangenen Vorschläge abstimmen lassen.

Eine deutliche Mehrheit hatte sich dabei für den Namen „Mühlenplatz“ entschieden.

Der Bezirksausschuss hat sich in seinem Beschluss über den Antrag für diesen Namen als Empfehlung an den Hauptausschuss ausgesprochen.

Der zu benennende Bereich ist im beigefügten Orthophoto schraffiert dargestellt.

 

Gemäß § 3 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der im Bereich des Bebauungsplanes Oerather Mühlenfeld im Stadtbezirk Erkelenz-Mitte ausgewiesene Quartiersplatz erhält den Namen „Mühlenplatz“. Ein Orthophoto, in dem der zu benennende Bereich schraffiert dargestellt ist, ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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