Beschlussvorlage - A 66/349/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fuß- und Radwegbrücke Düsseldorfer Straße wurde 1998 erbaut und verbindet

Erkelenz mit dem Umsiedlungsstandort Borschemich (neu).

 

Die letzte Bauwerksprüfung im März 2009 zeigte Mängel bezüglich der Dauerhaftigkeit, insbesondere die Erwartung der Erweiterung des Schadensbildes auf.

Die Standsicherheit des Bauwerks war nicht beeinträchtigt.

Die gesamte Stahlkonstruktion ist partiell korrodiert, zudem sind kleine Detailanpassungen und eine grundsätzliche Optimierung der Wasserführung (baulicher Korrosionsschutz) erforderlich.

 

Die Planung der Maßnahme erfolgt durch das Ingenieurbüro Cornelissen + Partner aus Nideggen.

 

Die Vorbereitung und Planung der Ausschreibung ist für das 2. Quartal 2016 geplant, so dass die Ausführung der Arbeiten für Juli/August 2016 terminiert werden kann. (Sommerferien).

 

Die grundhafte Erneuerung soll nach aktuellem Planungsstand am eingehausten Bauwerk unter Vollsperrung der Düsseldorfer Straße erfolgen.

Ein entsprechendes Verkehrskonzept ist mit dem Rechts- und Ordnungsamt noch abzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die grundhafte Erneuerung der Brücke Düsseldorfer Straße auf Grundlage der Planung des IB Cornelissen/Nideggen gemäß der Plandarstellung B 9111-10-3.0.01 (Auszug) umzusetzen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 130.000 Euro brutto.

Die notwendigen Mittel sind unter dem Auftragssachkonto T 12010023 für das Jahr 2016 im städtischen Haushalt bereitgestellt.

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